Auftrag & Zuständigkeit
Bevor wir loslegen, muss feststehen, wer die Räumung beauftragen darf. Welche Unterlagen dafür nötig sind, besprechen wir im Einzelfall.
NACHLASSRÄUMUNG
Eine Wohnung nach einem Todesfall zu räumen, ist oft keine leichte Aufgabe. Mit den dazu berechtigten Personen klären wir Umfang und Freigabe. Persönliche Dinge, die erhalten bleiben sollen, werden vor Beginn aus den Räumungsbereichen entfernt.
FÜR NACHLASSPFLEGER UND BEVOLLMÄCHTIGTE
Bevor wir loslegen, muss feststehen, wer die Räumung beauftragen darf. Welche Unterlagen dafür nötig sind, besprechen wir im Einzelfall.
Die Wohnung kann in Balingen liegen, der Nachlasspfleger anderswo arbeiten und die Rechnung an eine weitere Anschrift gehen. Wir halten diese Adressen getrennt fest.
Die dazu berechtigte Person muss zu behaltende Sachen vorher entfernen und den verbleibenden Inhalt schriftlich freigeben. Ein bloßer Verbleib in der Wohnung ersetzt diese Freigabe nicht.
Sie erhalten das Angebot schriftlich. Wie die Räume übergeben und gegebenenfalls dokumentiert werden sollen, vereinbaren wir vor der Räumung.
Die Entsorgung wird vom Auftraggeber gesondert beauftragt und bezahlt. Weitere Einzelheiten
Nachlassbesichtigung anfragen →PERSÖNLICHE ABSPRACHE
Sie betreuen einen Nachlass und können nicht selbst vor Ort sein? Rufen Sie mich an und schildern Sie mir kurz, wie die Beauftragung organisiert ist und bis wann das Objekt geräumt werden soll.
Wichtige Unterlagen und Freigaben stimmen wir vor der Ausführung mit der dazu berechtigten Person ab.
Nachlassräumung anfragen →