1. Objekt abstimmen
Adresse, Zugangsbedingungen, Umfang und gewünschter Zeitrahmen werden vorab besprochen. Bei Bedarf erfolgt eine Besichtigung.
FÜR GESCHÄFTSKUNDEN & NACHLASSVERWALTUNG
Ob Wohnungsauflösung im Nachlass, Mieterwechsel oder Räumung einer Immobilie: FREY-RÄUMUNG unterstützt Sie mit klaren Absprachen, nachvollziehbarer Leistungsbeschreibung und besenreiner Übergabe nach Vereinbarung.
Besichtigung unverbindlich anfragen ↗Adresse, Zugangsbedingungen, Umfang und gewünschter Zeitrahmen werden vorab besprochen. Bei Bedarf erfolgt eine Besichtigung.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber bzw. die vertretungsberechtigte Person muss die Räumung und Entsorgung schriftlich freigeben.
Vor Arbeitsbeginn müssen sämtliche zu behaltenden Gegenstände entfernt sein. Die vereinbarten Bereiche werden geräumt und besenrein übergeben, sofern beauftragt.
Entsorgungsgebühren sind nicht Teil unseres Räumungspreises und werden durch den Auftraggeber zusätzlich getragen beziehungsweise direkt mit dem Entsorger abgerechnet. Eine Vollmacht oder nachgewiesene Vertretungsbefugnis kann erforderlich sein. Bei Nachlassangelegenheiten klären wir vor Ausführung, wer die Räumung rechtswirksam beauftragen und freigeben darf.
VOR DER BESICHTIGUNG
Für eine erste Einschätzung benötigen wir die Objektadresse, die Art und ungefähre Größe der Räume sowie Hinweise zu Etage, Treppenhaus, Aufzug und Ladeweg. Teilen Sie uns auch mit, ob Keller, Dachboden, Garage oder Nebenräume zum Auftrag gehören. Eine getrennte Rechnungsanschrift oder Kontaktperson lässt sich bei der Abstimmung berücksichtigen.
Wenn mehrere Beteiligte eingebunden sind, vereinbaren wir vorab einen festen Ansprechpartner für Zugang, Schlüssel und Rückfragen. Ein gewünschter Räumungstermin oder eine Frist zur Wohnungsübergabe sollte möglichst früh genannt werden. So lässt sich der Umfang realistisch kalkulieren, ohne vor der Besichtigung einen pauschalen Preis zu versprechen.
Im Angebot trennen wir unsere Räumungs- und gegebenenfalls Transportleistung von den Kosten eines externen Entsorgers. Der Auftraggeber beauftragt und bezahlt das Entsorgungsunternehmen direkt. Die schriftliche Freigabe durch die berechtigte Person ist vor Beginn der Räumungsarbeiten erforderlich.
Wir sind in Balingen, dem Zollernalbkreis und der weiteren Region tätig. Fragen Sie Ihren konkreten Einsatzort gerne an.
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