Entrümpelungen
Vom Zimmer bis zur ganzen Wohnung: Wir räumen die schriftlich freigegebenen Bereiche. Gegenstände, die Sie behalten möchten, entfernen Sie vor Arbeitsbeginn.
Besichtigung anfragen →FREY-RÄUMUNG · LEISTUNGEN
Ob ganze Wohnung, Keller oder Nachlass: Wir besprechen vorher, welche Arbeiten anstehen. Hier sehen Sie, was Sie bei uns anfragen können.
Vom Zimmer bis zur ganzen Wohnung: Wir räumen die schriftlich freigegebenen Bereiche. Gegenstände, die Sie behalten möchten, entfernen Sie vor Arbeitsbeginn.
Besichtigung anfragen →Eine Wohnung wird aufgegeben oder ein Haus soll übergeben werden? Wir helfen beim Leerräumen der vereinbarten Räume und stimmen die Übergabe mit Ihnen ab.
Besichtigung anfragen →Bei einem Nachlass besprechen wir den Umfang mit den Berechtigten. Zu behaltende Gegenstände werden zuvor entfernt; der verbleibende Inhalt muss schriftlich freigegeben werden.
Besichtigung anfragen →Kellerabteil, vollgestellter Speicher oder Dachboden: Wir klären vorher, was heraus soll und wie wir an die Sachen herankommen.
Besichtigung anfragen →In Garagen und Abstellräumen sammelt sich einiges an. Wir übernehmen die vereinbarte Räumung – auch als Teil einer größeren Haushaltsauflösung.
Besichtigung anfragen →Die Räume sollen besenrein zurückgegeben werden? Sprechen Sie das an. Wir nehmen die gewünschte Übergabe verbindlich ins Angebot auf.
Besichtigung anfragen →WAS PASST ZU IHREM OBJEKT?
RÄUMUNGSSERVICE AUS BALINGEN
Manchmal steht eine ganze Wohnungsauflösung an. Manchmal muss nur der Keller endlich leer werden. Sagen Sie uns, was Sie vorhaben. Wir fragen nach den Räumen, den Treppen, den Wegen bis zum Fahrzeug und dem gewünschten Termin.
Unser Firmensitz ist Balingen. Wir arbeiten auch im Zollernalbkreis und nach Absprache in der weiteren Umgebung. Hier finden Sie unser Einsatzgebiet.
Kontakt aufnehmen →
INDIVIDUELL ABGESTIMMT
Bitte entfernen Sie Wertsachen, Erinnerungsstücke, Dokumente und andere zu behaltende Dinge vor Arbeitsbeginn vollständig aus den vereinbarten Räumungsbereichen. Für alles Verbleibende benötigen wir eine ausdrückliche Freigabe der dazu berechtigten Person.
Besichtigung anfragen →Vor dem Räumungsbeginn: Der zur Verfügung Berechtigte muss die für die Räumung und Entsorgung vorgesehenen Gegenstände in den vereinbarten Bereichen ausdrücklich schriftlich freigeben. Gegenstände ohne wirksame Freigabe werden nicht automatisch unser Eigentum.
PREISE & ANGEBOT
Eine Wohnung mit wenigen Möbeln ist etwas anderes als ein komplett eingerichtetes Haus. Darum schauen wir uns die Aufgabe erst an, bevor wir einen Preis nennen.
Größe, Anzahl der Räume und Menge des zu räumenden Hausrats.
Treppen, Aufzüge, Tragwege, Haltemöglichkeiten und Zugänglichkeit.
Voraussichtliche Dauer, benötigtes Personal und besondere Vorgaben für Durchführung und Übergabe.
Sie bekommen ein schriftliches Angebot für die besprochenen Arbeiten. Die Entsorgung durch Dritte ist davon getrennt.
Hinweis zu Fremdleistungen: Wir berechnen die im Angebot vereinbarten Räumungs- und gegebenenfalls Transportarbeiten. Ein externes Entsorgungsunternehmen und dessen Gebühren sind darin nicht enthalten: Der Auftraggeber beauftragt und bezahlt dieses Unternehmen direkt. Wenn Sie möchten, helfen wir bei der Abstimmung.